Familienrecht

Auf dem Gebiet des Familienrechts erhalten Sie kompetente Unterstützung bei allen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung auftretenden Fragen und Problemen:

  • Unterhaltsansprüche
  • Zugewinnausgleichsberechnung
  • Auseinandersetzung gemeinsamen Eigentums
  • Kindschaftssachen (Umgang, elterliche Sorge)
  • Versorgungsausgleich (Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche)
  • Gewaltschutzsachen
  • Internationale Familiensachen
Häufig ist - nach der Trennung oder auch bei bereits bevorstehender Scheidung - der Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll.

Beim Abschluss eines Ehevertrages vor oder während einer intakten Ehe - auch im Hinblick auf erbrechtliche Fragestellungen - helfe ich Ihnen gerne.
Natürlich unterstütze ich Sie auch in allen Fragen bezüglich Abstammung und Adoption!

Medizinrecht

Ich berate und vertrete Sie in allen Bereichen des Medizinrechts:

  • Gebiet der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung und im Bereich der Beihilfe, insbesondere dem Abrechnen von Leistungen
  • Arzt- und Zahnarzthaftungsfragen, auch in Verfahren vor den Gutachterkomissionen
  • Gebührenrecht nach GoÄ und GoZ und der Durchsetzung von Honorarforderungen / Inkasso
  • Vertragsarzt / Vertragszahnarztrecht (Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Plausibilitätsprüfungen, Richtgrößenprüfung, Regress, Disziplinarmaßnahmen etc.)
  • Approbationsrecht (Verleihung, Entziehung, Ruhen)
  • Apothekenrecht
  • Medizinprodukterecht

Erbrecht

Auf dem Gebiet des Erbrechts gibt es oft Unklarheiten: Wer ist Erbe, wer Pflichtteilsberechtigter, welche Ansprüche stehen wem zu?

Kompetente anwaltliche Beratung und Vertretung in diesen Themenbereichen kann viele Unklarheiten beseitigen und – meist persönlich sehr belastende – Konflikte entschärfen bzw. klären!

Wie verfasst man ein Testament, was ist ein Berliner Testament, wann sollte ich einen Erbvertrag abschließen, welche Regelung ist für mich und meine Familie am sinnvollsten – wenn Sie sich über diese Punkte im Klaren sind, können Sie Ihre Angelegenheiten so regeln, dass Konflikte gar nicht erst entstehen!

Verkehrsrecht

Ich übernehme für Sie im Falle eines Verkehrsunfalls die Regulierung des Sach- und Personenschadens sowie des Schmerzensgeldes. Die dafür anfallenden Gebühren trägt die Versicherung des Unfallverursachers, falls Sie schuldlos an dem Verkehrsunfall sind.

Natürlich berate und vertrete ich Sie auch, wenn Sie ein Anhörungsformular oder einen Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle erhalten haben. Es ist zu klären, ob die Vorwürfe nachweisbar zutreffen, und, falls dies der Fall ist, ob die verhängte Strafe einschließlich der einzutragenden Punkte im Verkehrszentralregister angemessen ist - was nicht immer der Fall ist!

Arbeitsrecht

Ich berate und vertrete Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Belangen des Arbeitsrechts, so z. B. hinsichtlich Kündigungen, Lohn- und Gehaltsforderungen, Urlaubsansprüchen, Abmahnungen u. a.